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Abwerzger: „Für ein Leben in Würde und auch für ein Sterben in Würde.“

Für den Tiroler FPÖ-Landesparteiobmann wurde das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes hinsichtlich der Aufhebung des Verbots der „Hilfeleistungen zum Selbstmord“ durch das neue Gesetz vollinhaltlich umgesetzt.

Für den Tiroler FPÖ-Landesparteiobmann KO LAbg. Mag. Markus Abwerzger war das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes hinsichtlich der Aufhebung des Verbots der „Hilfeleistungen zum Selbstmord“ im Jahr 2020 eine „zukunftsweisende“ Entscheidung. „Die Mitglieder des Höchstgerichtes haben sich die Entscheidung nicht leichtgemacht, brauchten sie doch lange Zeit um diese Entscheidung zu fällen“, hält Mag. Abwerzger fest, der hinzufügt: „Wichtig war, dass dieses Erkenntnis des Höchstgerichtes nun innerhalb der vorgegebenen Frist umgesetzt wurde, damit jeglicher Missbrauch verhindert wird, das nun vorliegende Gesetz entspricht meiner Ansicht nach den Forderungen des Höchstgerichtes vollinhaltlich.“

Für den Tiroler FPÖ-Landesparteiobmann steht klar fest: „Das Recht auf Leben ist eines der höchsten Güter. Aus meiner Sicht umfasst es aber auch - unter bestimmten Voraussetzungen - das Recht selber zu bestimmen, wann das Leben enden soll. Ich spreche mich daher klar für ein Leben in Würde und auch für ein Sterben in Würde aus.“

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