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Lockdown-Öffnung nur zur Hälfte akzeptierbar, Schritt zum Verfassungsgerichtshof von größter Wichtigkeit!

Die Lockdown-Öffnung per 13.12. in Tirol ist nur die Hälfte eines wichtigen Schritts. Die Freiheitliche Wirtschaft Tirol kritisiert den Ausschluss von Ungeimpften vehement. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum eine politisch willkürliche Öffnung vollzogen wird“, erklärt Christian Huber, Obmannstellvertreter der FW-Tirol: Eine einheitliche Öffnung mit einer 1-G-Regel (gültiger PCR-Test) sowie flächendeckende FFP2_Maskenverpflichtung wäre das richtige Zeichen gewesen.“

Die Klage von 62 Handelsunternehmen gegen die behördliche Schließung des nicht lebensnotwendigen Handels aufgrund des Verstoßes gegen das Grundrecht auf Eigentum, das Grundrecht auf Erwerbsfreiheit, den Gleichheitssatz sowie gegen das Legalitätsgebot wird vom Unternehmer ausdrücklich begrüßt. Die Argumentation „Durch den eingehaltenen Mindestabstand, Entlüftungsanlagen, kurze Aufenthaltsdauern, kurze Kontaktzeiten zu den Beschäftigten, das Tragen der FFP2-Maske sowie zuletzt der 3G-Regel stellen die Betriebsstätten des Handels geradezu „Safe Spots“ dar, an welchen das Infektionsrisiko so gering wie fast nirgendwo sonst ist", wird vom Unternehmensvertreter voll bekräftigt. „Es ist an der Zeit, dass die Regierung auf Bundes- und Landesebene Fakten akzeptiert und die Maßnahmen gegen Corona entsprechend sinnvoll anpasst!

Auch in Sachen Entschädigungen sieht sich Huber auf einer Linie mit den Forderungen des Handelsverbandes. Weder berücksichtigt man den Umstand, dass manche Unternehmen seit 2019 gewachsen sind und daher automatisch auch höhere Umsätze erwirtschaften, noch wird dem Faktum Rechnung getragen, dass große Unternehmen mit einem 80.000 Euro Deckel keinesfalls das Auslangen finden können, wenn sie jede Woche Millionen verlieren. Zudem ist bereits die Voraussetzung für den Erhalt von Mitteln aus dem Ausfallsbonus III für viele Unternehmen eine große Hürde, da entsprechende Unternehmen einen Umsatzverlust von mindestens 30 Prozent im Vergleich zu diesem Kalendermonat aus dem Jahr 2019 nachweisen müssen. Dadurch, dass das Betretungsverbot jedoch vom 21. November bis (voraussichtlich) 12. Dezember 2021 andauert und damit weniger als die Hälfte des jeweiligen Monates in Anspruch genommen wird, erhalten die meisten Unternehmer wohl voraussichtlich kaum Zahlungen aus dem Ausfallsbonus, auch wenn diese (in der umsatzstärksten Zeit des Jahres) insgesamt 20 Tage geschlossen halten mussten. Des Weiteren wird der Ausfall von Antragsberechtigten Unternehmen dann nur mit 10-20 Prozent ausgeglichen und ein Abfedern durch den Verlustausgleich ist für eine Vielzahl nicht möglich. „Wie im medizinischen Bereichen soll die Politik auch im wirtschaftlichen Bereich auf Fachleute und Experten hören und ihre Maßnahmen endlich an die reellen Bedürfnisse der Betroffenen anpassen“, erklärt Christian Huber abschließend.

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