Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, einzuwirken, dass die Verordnung IIa–8D(16) des Landeshauptmannes vom 25.01.2005, mit der die Höchsttarife für das Rauchfangkehrergewerbe festgelegt wurden (Kehrtarif 2005) neu erlassen wird und im Zuge der Neufassung insbesondere die Gebühr für die Hauptüberprüfung im Zuge der Feuerbeschau von derzeit je € 23,25 auf € 10,00 gesenkt wird und im übrigen eine dieser Senkung verhältnismäßig entsprechende Senkung aller Tarife beschlossen wird.
Zuweisungsvorschlag bei nicht Anerkennung der Dringlichkeit: Finanzausschuss, Ausschuss für Rechts-, Gemeinde- und Raumordnungsangelegenheiten.
Begründung:
Mit der Neufestsetzung der Kehrtarife in der Verordnung vom 25.01.2005 wurden die Höchsttarife für das Rauchfangkehrergewerbe im Vergleich zur Verordnung vom 22.12.2003 IIa-8D(15) massiv erhöht.
Als Beispiel wird die Gebühr für die Hauptüberprüfung im Rahmen der Feuerbeschau herangezogen. In der VO 2003 wurde ein Betrag von € 8,76 für jedes Gebäude mit eigener Hausnummer verrechnet. In der VO 2005 wurde dieser Betrag auf EURO 23,25 erhöht. Es handelt sich dabei um eine Erhöhung von 265 %.
In Tirol liegen die Kehrgebühren weit über dem österreichischen Durchschnitt, dies wird mit folgendem Beispiel dokumentiert:
Einfamilienhaus oder Wohnung bis zu 4 Geschosse:
Feuerungsanlage: Zentralheizung (Heizkessel mit Holz beheizbar)
4 x jährliche Kehrung bzw Überprüfung
in Tirol belaufen sich die jährlichen Kosten für obiges Objekt auf EUR 171,23, während in Kärnten ein jährlicher Aufwand von EUR 80,37 anfällt.
Gleichzeitig wurde mit der VO 2005 in § 7 zur Hauptüberprüfung im Zuge der Feuerbeschau auch eine Gebühr für die Hauptüberprüfung eingeführt. Für diese Hauptüberprüfung kann pro Gebäude bis zu drei zu beschauenden Wohneinheiten € 23,25, je weitere angefangene drei zu beschauende Wohneinheiten € 23,25 verrechnet werden.
Die Erhöhungen der Kehrtarife sind durch eingetretene allgemeine Preissteigerungen wirtschaftlich nicht erklärbar.
Die Senkung dieser Kosten auf ein adäquates Maß würde eine Entlastung der Tiroler Haushalte bedeuten. Eine diesbezügliche Entlastung der Tiroler Haushalte wäre dringend geboten, da die kalten Wintermonate eine große finanzielle Mehrbelastung bedeuten.
Der Tiroler Landtag möge in seiner Sitzung am 09.10.2008 der Dringlichkeit dieses Antrages zustimmen und die Landregierung beauftragen, die Verordnung IIa–8D(16) des Landeshauptmannes vom 25.01.2005, mit der die Höchsttarife für das Rauchfangkehrergewerbe festgelegt wurden (Kehrtarif 2005) neu beschließen.
Innsbruck, am 23. September 2008
DER ANTRAG WURDE VON ÖVP UND SPÖ ABGELEHNT!