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Abwerzger: „Sonderbetreuungszeit ist nicht mehr als eine ÖVP-PR-Illussion!“

FPÖ fordert umgehende Neuregelung angepasst auf Distance Learning

„Dank des gesundheitspolitischen Sommerschlafs von ÖVP & Grünen herrscht ab Dienstag wieder Lockdown im gesamten Land, der gleichzeitig auch entlarvt, dass der Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit nicht mehr als eine ÖVP-PR-Ilusion ist“, stellen FPÖ-Landesparteiobmann Markus Abwerzger und FPÖ-Bildungssprecher Christofer Ranzmaier fest. „Das Distance Learning, auf das in den Schulen nun mit dem Lockdown flächendeckend umgestellt wird, ist nämlich noch keine ausreichende Einschränkung des Schulbetriebs, um Anspruch auf diese Sonderbetreuungszeit zu haben. Dafür würde es nämlich einen konkreten Quarantänefall oder einer gesamten Schulschließung bedürfen, die ÖVP und Grüne deshalb bewusst vermeiden“, konkretisieren die beiden Freiheitlichen. „Eine besondere Ironie an dieser Geschichte ist, dass Grüne und SPÖ für diesen PR-Schmäh der Kurz-ÖVP die Gleichstellung zwischen Arbeiter und Angestellten geopfert und um ein weiteres halbes Jahr verschoben haben“, erklären die beiden Freiheitlichen.

„Den nach wie vor berufstätigen Eltern bleibt also nicht mehr, als ihre Kinder zur Betreuung nach wie vor weiter in die Schule zu schicken, die wenn’s nach ÖVP & Grünen gehen würde, ja eigentlich möglichst leer sein sollte, um die eskalierenden Infektionszahlen nach unten zu bekommen. Hier beißt sich also in der ÖVP-Argumentation die Katze in den Schwanz“, erläutert Abwerzger. „Wir erwarten uns jedenfalls eine umgehende Neuregelung der Sonderbetreuungszeit, die eben dieses Distance Learning inkludiert.“


„Insbesondere, dass in den Schulen auch nicht mehr als Betreuungsleistungen sichergestellt sind und nicht unterrichtet wird, ist uns hier auch ein besonderer Dorn im Auge. Wenn qualifiziertes Personal - also die Lehrer - vor Ort sind, dann kann durchaus auch Unterricht stattfinden, anstatt dass man die Eltern, denen man keine Sonderbetreuungszeit ermöglichen will, dann zusätzlich zum Job noch die Lehreragenden übernehmen dürfen“, so Ranzmaier abschließend.

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