Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, die Schulgeldordnung für Tiroler Landesmusikschulen dahingehend zu ändern, dass der Erwachsenenzuschlag in der Höhe von 70% nicht nur bei Personen die einer musikalischen Vereinigung angehören, welche im öffentlichen Interesse tätig ist, entfällt, sondern auch für Mütter und Väter die gemeinsam mit mindestens einem Kind die Musikschule besuchen.
Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Gesellschaft, Bildung, Sport und Kultur
Begründung:
Die derzeitige Schulgeldordnung der Tiroler Landesmusikschulen sieht für Personen ab dem vollendeten 24. Lebensjahr einen Zuschlag in der Höhe von 70% zum jeweils gültigen Tarif vor. Dies bedeutet, dass für eine Unterrichtsstunde pro Woche (50 Minuten) ein Schulgeld in der Höhe von
€ 650,- statt € 380,- verrechnet wird. Ausgenommen von diesem Zuschlag sind Personen die einer musikalischen Vereinigung angehören, die im öffentlichen Interesse tätig ist, wie z.B. Musikkapelle, Kirchenchor etc.
Nach Ansicht der Tiroler Freiheitlichen stehen vor allem die Familien und deren positive Entwicklung im öffentlichen Interesse und daher gehört dieser Zuschlag, der für viele Eltern die mit ihren Kindern gemeinsam musizieren möchten und somit auch entscheidend zum Lernerfolg und Fortschritt ihrer Kinder beitragen, eine gravierende Barriere darstellt, mit sofortiger Wirkung abgeschafft.
Innsbruck, am 30. September 2008
DER ANTRAG WURDE VON ÖVP UND SPÖ ABGELEHNT!