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08. Oktober 2008

Bau Brenner Basistunnel (BBT)

SCHRIFTLICHE ANFRAGE des Abgeordneten Richard Heis an Landeshauptmann Günther Platter

Beim Bau des Brenner Basistunnels (BBT) wird eine große Masse an Ausbruchsmaterial vorhanden sein. Laut Edikt in der Tiroler Tageszeitung vom 30.09.2008 wird Ausbruchsmaterial von mehreren 100.000 m³ anfallen. Wie aus dem Bericht der Abteilung Raumordnung des Amtes der Tiroler Landesregierung hervorgeht ist geplant, dieses Material an verschiedenen Standorten im Bereich des Wipptals zu deponieren. Die Deponieräume befinden sich auf öffentlichen Grundstücken, die sowohl Agrargemeinschaften als auch Gemeinden wie auch Privaten gehören.

Durch das Erkenntnis des VfGH im Rechtsstreit zwischen Gemeinden und Agrargemeinschaften ist ein völliges Umdenken in der Gestaltung von Nutzungsrechten und Nutzungsverträgen sowie aus früherer Zeit wie auch in der Gegenwart und Zukunft notwendig geworden.

Um solche Unsicherheiten in Zukunft zu vermeiden, muss mit der Brennerbasistunnel-Gesellschaft umfassend verhandelt werden und auch die Besitz- und Eigentumsrechte an den künftigen Deponieflächen müssen im Vorfeld künftiger Verträge geklärt werden.

 

Aus diesem Sachverhalt ergeben sich folgende Fragen:

 

1.    Wie weit ist der Stand der Gespräche und Verhandlungen über die Deponierung des Aushubmaterials in den Gebieten Ahrental/Süd, Europabrücke-Rasthaus und Padastertal, sowie in den anderen, in den Mitteilungen des Amtes für Raumordnung angeführten Deponie-Standorten?

2.    Sind noch andere Standorte in Aussicht genommen bzw projektiert?

3.    Existieren geologische Gutachten hinsichtlich der Auswirkung bzw Voraussetzung der Errichtung des geplanten Brenner Basistunnels und wenn ja, von wem wurden diese erstattet?

4.    Gibt es Erkenntnisse oder gutachterliche Stellungnahme welche Auswirkungen die Errichtung und der Betrieb des BBT auf die mittelbare und unmittelbare Umwelt insbesondere auf die Seenlandschaft und Wasservorräte zeitigt?

5.    Ist es richtig, dass in einem Gutachten Hinweise auf massive Beeinträchtigung des Bestandes des Lanser-See enthalten waren und ist es weiter richtig, dass den Gutachtern unter Hinweis auf seine gutachterliche Verschwiegenheitspflicht dessen gutachterliche Tätigkeit seitens der dafür zuständigen Stellen aufgekündigt wurden?

6.    Hinsichtlich der Deponie Ahrental wurde bereits eine Hauptteilung vorgenommen. Welche Auswirkungen hat diese Hauptteilung auf die Deponiepläne?

7.    Sind die Vertreter der BBT-Gesellschaft bereits an das Land Tirol herangetreten und ist die Koordinierung zwischen den Raumordnungsplänen der jeweils betroffenen Gemeinden und jenen des Landes Tirol in dieser Angelegenheit gegeben.

8.    Sind von den Deponien Grundflächen betroffen, die entweder Agrargemeinschaften oder Gemeinden gehören?

9.    Wurden bisher Gespräche geführt, damit die Rechte der Gemeinden an den zu erwartenden Einnahmen aus den künftigen Deponien gewahrt bleiben oder sind solche in naher Zukunft geplant?

10.Gibt es für die Deponiestandorte wegen der geplanten Größe auch Umweltverträglichkeitsprüfungen?

 

Innsbruck, am 30.09.2008

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