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FW-Tirol urgiert Antworten auf viele offene Fragen rund um die Öffnungsverordnung

„Es ist höchst an der Zeit, die offenen Fragen der Unternehmer und Gastrobetreiber in Sachen Öffnung zu beantworten“, fordern FW-Obmannstellvertreter Christian Huber sowie die FW-Gastrosprecher Irene Partl und Michael Andergassen. Nach der Jubelstimmung um den Öffnungstermin, häufen sich aufgrund der vorliegenden Covid-19-Öffnungsverordnung die Fragen.

„Wir haben von unseren Mitgliedern eine Vielzahl an Fragen rund um die - wie in der Vergangenheit üblich, viel zu spät erschienene - Verordnung bekommen, auf die auch wir trotz intensiver Recherche keine Antworten gefunden haben“, schildern die FW Vertreter die aktuelle Situation.


So gibt es rund um das Thema „Einmal-Zugang“ durchaus Aufklärungsbedarf. „Die Testkits für befugte Stellen und für Notfalltestungen werden seitens des Landes an die TVBs zugestellt. Die Kostentragung bei allen Testformen liegt beim Bund. Es entstehen weder für Gäste noch für Betriebe Kosten für die Testkits!

Wir informieren Sie, sobald die Testkits zur Verfügung stehen“, teilt die WK Tirol in einem Mail mit und führt weiter aus: „Das Land Tirol möchte ermöglichen, dass größere Beherbergungsbetriebe (auch Camping) und TVB-Büros als solche befugte Stellen Selbsttests unter Aufsicht beobachten und diese dann in das Portal www.tiroltestet.at eintragen können. Damit ist auch eine spätere Schnittstelle zum grünen Pass möglich. Die Tourismusverbände stimmen sich dazu direkt mit den Betrieben ab.“ Für die FW Vertreter ein etwas eigenartiger Zugang: „Es ist erfreulich von politischen Willensbekundungen zu hören, für die Gastrobetreiber ist aber die Jetztsituation ausschlaggebend. Wann kommen die Testkits? Wie viele Testkits bekommt man? Wie ist der Ablauf: Wartefrist bis zum Testergebnis direkt neben dem Gast oder kann der Gast allein gelassen werden?“, zählen die freiheitlichen Wirtschaftsvertreter nur einige Fragen auf.

„Dadurch droht eine möglicherweise praktikable Lösung einmal mehr von Anfang an im Chaos zu versinken“, zeigt sich Huber über die Unkoordiniertheit und Ratlosigkeit der  involvierten Behörden und Stellen enttäuscht. „Auch die Frage der Kontrolle der Verordnung ist von großer Bedeutung“, zeigen Partl und Andergassen ein weiteres wichtiges Thema auf. „In einem kleinen Café-Betrieb, bei dem der Besitzer die Arbeit allein erledigt, wird sich eine umfassende Kontrolle der Gäste nicht ausgehen. Reichen daher die Aushänge und Hinweise, oder wartet auf den Gastrobesitzer bei einer Kontrolle dann eine Strafe und wie sehen die einzelnen Strafrahmen aus?“ 


Nicht glücklich sind die FW-Vertreter auch über den „schwammigen“ Rechtsbereich des Covid-19-Beauftragten. „Hier fehlen klare Angaben und Regelungen“, erklärt Huber. „Aktuell ist der Informationsstand: ein Kurs muss nicht belegt werden, es reicht, wenn ein Mitarbeiter zum Beauftragten erklärt wird, der das Präventionskonzept kennt“, informiert Andergassen und stellt die Frage: „Was bedeutet das in Richtung Haftung?“ Partl ergänzt: „Auch hier werden Unternehmer und Gastrobesitzer aktuell im Regen stehen gelassen und die Verantwortung wie üblich auf die Unternehmer abgewälzt. Fordert man Antworten ein, wird man auf später und ein Rundmail vertröstet.“


Die FW-Vertreter sehen sowohl beim Sozialministerium als auch bei der Wirtschaftskammer dringenden Handlungsbedarf. Alle Unklarheiten müssen rechtzeitig vor der Öffnung am 19. Mai 2021 geklärt sein. Eine Hotline soll die Fragen rasch, kompetent und umfassend beantworten, anstatt Unternehmer und Gastrobetreiber weiterhin im Kreis laufen zu lassen“, halten Christian Huber, Irene Partl und Michael Andergassen abschließend fest.

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