„Der Wolf ist ein Streng geschütztes Tier, weder einzelne Bundesländer, noch die Republik Österreich können ein nach internationalen und europäischen Richtlinien geschütztes Tier bejagdbar machen. Im internationalen Recht ist der Wolf durch das Washingtoner Artenschutzabkommen, der Berner Konvention und der auch bei uns geltenden Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU geschützt“, erläutert der FPÖ-Tier und Landwirtschaftssprecher im Tiroler Landtag LAbg. Alexander Gamper in einer Stellungnahme zur Causa Wolfs-Tötung im
Sellraintal.„Jegliche Art der Wilderei ist nicht zu tolerieren“, ergänzt Gamper.
Kritisch sieht der FPÖ-Politiker die Maßnahmen der Tiroler Landwirtschaftskammer, wie den Antrag zum Abschuss des Wolfes und Bär, welcher abgelehnt wurde. „Es müssen Lösungen erarbeitet werden und es dürfen keine sprichwörtlichen Schnellschüsse gemacht werden, das sollte auch die ÖVP-geführte Kammer bedenken, man muss vor allem Landwirten, deren Tiere Opfer von Wolf oder Bär wurden natürlich entsprechend entschädigen und man muss alles unternehmen, dass Wolf oder Bär von bewohnten Gebieten ferngehalten werden“, konkretisiert Gamper, der folgende Forderungen aufstellt: „Es gibt aus den rechtlichen Grundlagen momentan nur einen einzig, realisierbaren Weg, wie wir das Wolf Thema bearbeiten können. Es braucht ein gemeinsames Monitoring (Landes-, Bundes-, EU-Angelegenheit), wie beispielsweise in der Schweiz, daraus muss ein Europäischer
Wolfsmanagement Plan erstellt werden. Die Fauna-Flora-Habitat- Richtlinie der EU muss von der Stufe 4 auf 5 erhöht werden, damit der Wolf jagdbar wird, dies ist aber eine reine EU Angelegenheit.“ Gamper abschließend: „So hochemotional das Thema auch ist, so unparteiisch und sachlich muss die Diskussion darüber geführt werden.“