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Gamper: „Transport von Schigästen, Personal und Schilehrern muss gewährleistet bleiben.“

FPÖ kündigt Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof an.

„Es zeichnet sich gerade so ab, als wolle man in der nächsten Wintersaison nur mehr Gäste nach der 2G Regel befördern. Das ist gesetzeswidrig und das sollte der oberste Vertreter der Seilbahnen in Österreich ÖVP-NAbg. Franz Hörl wissen“, hält FPÖ-Tourismussprecher im Tiroler Landtag LAbg. Alexander Gamper fest. Er erinnert daran, dass Alleingänge von Bergbahnen, abseits der öffentlich geltenden Beförderungsregelungen, wie lediglich die Verwendung von FFP2 Masken, nicht zulässig sind. „Seilbahnen unterliegen dem Eisenbahngesetz. Würde hier die 2G Regel eingeführt werden, so gelte das auch für U-Bahnen, Straßenbahnen, Eisenbahnen“, konkretisiert Gamper. „Hörl ist für mich als Vertreter der Tiroler Seilbahnen und Touristiker in keiner Weise mehr tragbar. Er sollte sich darauf besinnen, woher er kommt, und welche Interessen er in Wien zu vertreten hätte. Sein Verhalten den Tiroler Gastronomen, Hütten- und Seilbahnbetreibern und ihren Angestellten, sowie allen Schilehrern gegenüber, ist zutiefst beschämend.“

Die FPÖ Tirol kündigt indes den Gang zum Verfassungsgerichtshof an: „Der Transport von Schigästen, Personal und Schilehrern muss gewährleistet bleiben. Ich habe alles in die Wege geleitet, wir sind gerade dabei, ob der Ungerechtigkeiten dieser Angelegenheiten den Verfassungsgerichtshof anzurufen.“ hält Gamper weiter fest und schließt: „Dasselbe gilt auch für die Impfpflicht für Schilehrer in ihrer Ausbildung. Auch hier werden wir Präsidenten Richard Walter zu Verantwortung ziehen. Seine Weisung, nur mehr geimpfte Schilehrer zu Ausbildungskursen zuzulassen, wird nicht halten.“

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