Nach der Abnahme von rund 30 Tieren auf einem Bauernhof in Achenkirch verlangt der Tierschutzsprecher der FPÖ im Tiroler Landtag, LAbg. StR. Alexander Gamper, eine schonungslose Aufarbeitung des Vollzugs. Auslöser des behördlichen Einsatzes war eine Stierattacke auf den 44-jährigen Landwirt und seine Cousine am 26. September. Bei der amtstierärztlichen Kontrolle am 30. September stellte das Land Tirol nach eigenen Angaben schwerwiegende Missstände fest und handelte.
„Es kann nicht sein, dass Tierleid über Jahre bestehen bleibt, obwohl Anrainer, Zeugen und die Tierschutzombudsstelle immer wieder Hinweise gegeben haben“, sagt Gamper. „Ich weise seit Jahren darauf hin, dass der Tierschutzvollzug in Tirol an seine Grenzen stößt. Der Fall Achenkirch ist kein Betriebsunfall. Er zeigt ein Systemproblem. Wenn Mängel nur deshalb als behoben gelten, weil die Kontrolle angekündigt war, dann prüfen wir nicht die Haltung, sondern die Vorbereitung auf den Besuch“, so Gamper. „Amtstierärzte sind vielfach mit erheblichem bürokratischem Aufwand gebunden, anstatt sich verstärkt ihren eigentlichen Kontroll- und Vollzugsaufgaben widmen zu können. Hinweise aus der Bevölkerung dürfen nicht in der Ablage verschwinden, bis Tiere verendet sind oder ein Stier Menschen angreift.“
Gamper greift deshalb den Antrag des FPÖ-Landtagsklubs auf („Taskforce Tierschutz – Tierleid verhindern und Vollzug stärken“). Die Landesregierung solle prüfen, ob eine landesweit tätige Tierschutz-Taskforce innerhalb der Landesverwaltung nach dem Vorbild Niederösterreichs eingerichtet werden könne. Sie solle die Amtstierärzte im Auftrag der jeweils zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde bei risikobasierten Schwerpunktkontrollen, konkreten Verdachtsfällen auf tierschutzrechtliche Verstöße, komplexen Tierschutzfällen und umfangreichen Tierabnahmen unterstützen. Eine neue Verwaltungsebene sei ausdrücklich nicht vorgesehen.
„Niederösterreich zeigt, dass ein solches Modell praktisch umsetzbar ist“, betont Gamper. „Dort wurde die Taskforce als Personal- und Organisationsmaßnahme innerhalb der Landesverwaltung eingerichtet, ohne eigene Gesetzesänderung und ohne zusätzliche Verwaltungsebene. Damit kann jedenfalls nicht argumentiert werden, ein vergleichbares
Modell sei grundsätzlich nicht umsetzbar.“ Die niederösterreichische Einheit, zwei Tierärzte, ein Biologe und ein Tierpfleger, arbeitet seit Jänner 2024. Erster Ansatz ist Beratung und die rasche Verbesserung der Haltung, nicht die Konkurrenz zu den örtlichen Amtstierärzten.
In Tirol liege die Erstzuständigkeit beim öffentlichen Veterinärdienst der Bezirksverwaltungsbehörden. Der Tätigkeitsbericht der Tierschutzombudsperson weise allein für 2023 und 2024 die behördliche Abnahme von 514 Tieren aus, bei gleichzeitiger Einbindung in hunderte Verwaltungsstrafverfahren. „Diese Zahlen belegen kein Versagen einzelner Personen, wohl aber die Breite und Komplexität des Vollzugs“, sagt Gamper. „Achenkirch darf sich nicht wiederholen. Die Landesregierung muss jetzt darlegen, warum jahrelange Hinweise nicht früher zu unangekündigten Schwerpunktkontrollen geführt haben – und sie muss die Taskforce auf den Weg bringen, bevor der nächste Fall eskaliert.“