Mit einer Schließung des Bezirksgerichts droht Rattenberg nach Ansicht des Freiheitlichen Gemeindesprechers LAbg. Bgm. Andreas Gang weit mehr als nur einen Gerichtsstandort zu verlieren. Auch Rechtsanwaltskanzleien könnten abwandern und der bedeutende Notariatsstandort langfristig gefährdet werden. „Ein Bezirksgericht ist ein wichtiger Teil der regionalen Infrastruktur und ein bedeutender wirtschaftlicher Faktor. Geht das Gericht, drohen auch Kanzleien und der Notariatsstandort verloren zu gehen. Das hätte unmittelbare Folgen für die wohnortnahe Versorgung mit juristischen Dienstleistungen sowie für Banken, Unternehmen, Geschäfte und Gastronomie“, warnt Gang.
Der Tiroler Landtag habe mit der Beschlussfassung des Freiheitlichen Dringlichkeitsantrags daher ein deutliches Zeichen gegen die geplante Ausdünnung der Tiroler Bezirksgerichte gesetzt. Eine Zusammenlegung mit Kufstein würde zudem längere Wege, zusätzliche Belastungen und Mehrkosten für Bürger, Rechtsanwälte, Sachverständige, Bedienstete und Richter verursachen. Nach derzeitigem Kenntnisstand müssten in Kufstein erst zusätzliche Kapazitäten geschaffen werden, während in Rattenberg etwa das ehemalige Gendarmeriegebäude entsprechende Möglichkeiten bieten könnte. „Nachdem in Rattenberg vom Jugendamt über den Bezirksanwalt, das Forstamt und den Gendarmerieposten bis hin zur Post bereits vieles verschwunden ist, darf nicht auch noch das Bezirksgericht verloren gehen“, betont Gang. Der Freiheitliche Dringlichkeitsantrag ersucht die Tiroler Landesregierung, an die Bundesministerin für Justiz, Dr. Anna Sporrer, heranzutreten und den standortmäßigen Erhalt der Bezirksgerichte Silz, Rattenberg, Landeck und Telfs einzufordern sowie sich dafür einzusetzen, dass auch keine sonstigen Gerichtsstandorte im Bundesland Tirol gefährdet werden.
Für Gang ist die Beschlussfassung noch kein endgültiger Sieg, jedoch ein wichtiger Schritt. Die Bezirksgerichte-Verordnung Tirol 2002 wurde auf Grundlage des seinerzeit geltenden § 8 Abs. 5 lit. d des Übergangsgesetzes 1920 ausdrücklich mit Zustimmung der Tiroler Landesregierung erlassen. Dieses formelle Zustimmungsrecht ist 2019 entfallen. Damit verfügt Tirol heute nicht mehr über diese unmittelbare rechtliche Handhabe. Umso mehr müsse das Signal aus Tirol nun in Wien ernst genommen werden, wie Gang abschließend ausführt und appelliert: „Die FPÖ-Initiative zeigt der geplanten Schließung des Bezirksgerichts Rattenberg die rote Karte. Jetzt ist die Justizministerin gefordert, die Schließung des Standorts endgültig auszuschließen. Bezirksgerichte wie Rattenberg dürfen nicht dem Zentralismus geopfert und der ländliche Raum nicht weiter ausgedünnt werden.“