Die Debatte um die Ausnahmegenehmigung zur Entnahme von 25 Hirschen im Hegegebiet Brandenberg während der Schonzeit hat in den vergangenen Tagen zu intensiven Diskussionen geführt. Für FPÖ-Landtagsabgeordneten, Bereichssprecher für Jagd und Bürgermeister von Kramsach Andreas Gang geht es dabei um weit mehr als die Einzelmaßnahme. „Wenn einerseits die regulären Abschusspläne nicht erfüllt werden, andererseits aber ein Sonderabschuss mitten in der Schonzeit durchgeführt werden soll, wirft das nachvollziehbare Fragen hinsichtlich der jagdlichen Praxis und der Zielsetzungen der Bundesforste auf“, so Gang. Die Österreichischen Bundesforste (ÖBF) argumentieren mit anhaltenden Wildschäden, insbesondere im Schutzwald, und berufen sich auf einen behördlich genehmigten Bescheid gemäß § 52 Tiroler Jagdgesetz. Dennoch sei laut Gang auch die Art und Weise der Umsetzung von Bedeutung: „Besonders kritisch ist, dass laut Medienberichten auch Basthirsche ohne verpflichtende Ansprache entnommen werden dürfen – also Stücke, deren Alter und Entwicklungsstand nicht eindeutig bestimmbar ist. Gerade bei Ausnahmen in der Schonzeit muss jedoch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gelten. Jagd bedeutet Verantwortung, keine Pauschallösung.“ Gang spricht in diesem Zusammenhang auch einen Aspekt an, der selten öffentlich thematisiert wird: „Bei Eigenbewirtschaftung durch die ÖBF fallen keine jagdlichen Entgelte an, wie sie bei einer Verpachtung an Dritte anfallen würden. Die Frage, in welchem Ausmaß dem Staat dadurch Einnahmen entgehen, verdient jedenfalls eine transparente Betrachtung – zumal bei kapitalen Stücken der wirtschaftliche Wert beachtlich ist.“
Darüber hinaus betont Gang: „Die Betreuung des Wildes und die Schadensprävention im Wald müssen Hand in Hand gehen. Wenn die Bundesforste Maßnahmen im forstlichen Bereich – wie Baumschnitt, Holzschläge oder Aufforstungen – mit Präzision und vorausschauender Planung betreiben, dann wäre es ebenso wünschenswert, auch bei der Wildbewirtschaftung mit derselben Konsequenz und Umsicht vorzugehen. Gerade das könnte langfristig dazu beitragen, Verbissschäden zu reduzieren.“ Die vorläufige Aussetzung des Sonderabschusses wird von Gang als Gelegenheit zur Reflexion verstanden: „Ein tragfähiger Schulterschluss zwischen Jägerschaft, Grundeigentümern und Forstverwaltung gelingt nur, wenn alle Beteiligten bereit sind, ihre Rolle mit Maß und Verantwortung wahrzunehmen – im Sinne einer Landeskultur, die Wild, Wald und Mensch gleichermaßen ernst nimmt.“