„Wir haben damals eine rechtssichere Möglichkeit zur Entnahme von Wölfen bei akuter Gefahr auf Almen gefordert. Genau diese Regelung findet sich nun im Gesetz wieder. Das zeigt klar, dass der politische Druck der FPÖ notwendig war, um Bewegung in diese Frage zu bringen“, betont FPÖ-Jagdsprecher Andreas Gang und fasst zusammen: „Es erfolgt Zustimmung zum Jagdgesetz – der Ursprung der Wolfsregelung liegt im Juni 2025.“
Kritik übt Gang jedoch daran, dass die Landesregierung diese Bestimmungen nicht im Tiroler Almschutzgesetz, sondern im Jagdgesetz verankert hat: „Hier geht es nicht um Jagdpolitik, sondern um den Schutz der Almwirtschaft und bäuerlicher Existenzen. Die Verlagerung ins Jagdgesetz ist eine verpasste Chance für klare Zuständigkeiten und eine saubere rechtliche Zuordnung.“
Nicht ausreichend berücksichtigt wurden aus Sicht der FPÖ auch die Einwände von Landesjägermeister Anton Larcher. Besonders die weiterhin verwendete Formulierung, wonach die Zustimmung der Jagdausübungsberechtigten lediglich „tunlichst“ einzuholen sei, stoße auf Kritik, wie Gang erörtert: „Verantwortung braucht Verbindlichkeit. Wer für Revier, Sicherheit und Haftung einsteht, muss auch verbindlich eingebunden sein – alles andere wird der Realität draußen nicht gerecht.“
Aus diesem Fazit sowie der Position der FPÖ wird der Novelle des Jagdgesetzes zugestimmt – jedoch mit dem klaren Auftrag, das Gesetz weiterzuentwickeln, Zuständigkeiten zu schärfen und echte Partnerschaft mit Bauern und Jägerschaft sicherzustellen.