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02. September 2022 | Landtag, Südtirol, FPÖ, Gesundheit

Gesamt-Tiroler Lösung: Unterschiedliche Corona-Regeln für Grenzpendler problematisch.

In einer gemeinsamen Stellungnahme machen die Landtagskandidatin der FPÖ-Tirol und RFS-Obfrau, Gudrun Kofler sowie die Landtagsabgeordneten der Süd-Tiroler Freiheit, Sven Knoll und Myriam Atz-Tammerle, darauf aufmerksam, dass die derzeitigen Corona-Quarantänebestimmungen zwischen dem Bundesland Tirol und Süd-Tirol völlig unterschiedlich sind und daher für Grenzpendler ─ und in wenigen Wochen auch für Studenten ─ große Probleme verursachen. Die Landesregierungen des Bundeslandes Tirol und Süd-Tirol werden daher aufgefordert, die Bevölkerung nicht länger mit unsinnigen sowie trennenden Bestimmungen und Maßnahmen zu drangsalieren.

In vorauseilendem Gehorsam hat Landeshauptmann Kompatscher wieder einmal die neuen italienischen Corona-Regeln für Süd-Tirol übernommen, ohne zu bedenken, dass diese in einer Grenzregion völlig ungeeignet sind, da Grenzpendler und Studenten damit vor unlösbare Probleme gestellt werden. Kompatscher sollte nicht einfach immer nur alle Vorgaben aus Rom übernehmen, sondern die Regelungen mit Nord- und Ost-Tirol bzw. den Nachbarregionen abstimmen.

Während im Bundesland Tirol keine Quarantänepflicht mehr besteht und auch positiv getestete Personen mit FFP2-Maske zur Arbeit gehen dürfen, gilt in Süd-Tirol noch immer eine Quarantänepflicht von bis zu 14 Tagen, auch dann, wenn keine Symptome vorhanden sind. Für Grenzpendler und Studenten führt das zu einem unlösbaren Problem, denn während man in Nord- und Ost-Tirol zur Arbeit gehen kann und soll, darf man in Süd-Tirol nicht einmal das Haus verlassen. Die Fahrt zur Arbeit/Uni bzw. die Rückkehr nach Hause wird für Grenzpendler und Studenten somit zur Straftat.

Seit über zwei Jahren wird die Bevölkerung von Nord-, Süd- und Ost-Tirol nun schon mit unterschiedlichen und unsinnigen Corona-Regeln drangsaliert. Gudrun Kofler, Sven Knoll und Myriam Atz-Tammerle fordern die Landesregierungen daher auf, endlich gemeinsam zu agieren, alle unsinnigen und trennenden Bestimmungen aufzuheben sowie die Menschen nicht länger in ihren Grund- und Freiheitsrechten zu beeinträchtigen.

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