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„Grundsteuervorschreibung 2021 der Stadt Innsbruck in „Überfallsmanier“

FW-Tirol: Höchster Hebesatz und rückwirkende Vorschreibung ist skandalös

Die aktuellen Vorschreibungen zur Grundsteuer in der Landeshauptstadt Innsbruck sorgen bei den Vertretern der Freiheitlichen Wirtschaft für Missstimmung.

„Das die Stadt Innsbruck ihre rechtmäßigen Einnahmenquellen nützt ist naheliegend, diese aktuellen Grundsteuervorschreibungen erinnern aber sehr an eine Überfallstaktik“, stellen FW-Tirol Obmannstellv. Christian Huber und Vorstandsmitglied Michael Andergassen fest. Vor allem ist die Verwendung des höchstmöglichen Hebesatzes ein „Unding“ in diesen Zeiten. Huber und Andergassen unisono: „Bürgermeister Willi hat die Entscheidungsfreiheit über die jeweilige Höhe des Hebesatzes.

Warum gerade jetzt der höchste Hebesatz hergenommen wird, ist unverständlich und gelinde gesagt ein Skandal.“

Ebenso unter starker Kritik der freiheitlichen Unternehmervertreter: „Vor allem nachträglich 5 Jahre jetzt zu kassieren zu wollen, wo Betriebe über Monate geschlossen und viele Menschen in Kurzarbeit sind und die Not vieler Innsbrucker groß ist, zeigt von einem vollkommen fehlenden sozialen Gedanken und sozialer Einstellung dieses Bürgermeisters“, ist Andergassen erbost und fordert gemeinsam mit Christian Huber in Richtung Georg Willi: „Bitte erst Denken dann Handeln.“

Maßgebend für die Festsetzung der Grundsteuer ist der Einheitswert, den das Finanzamt für den Steuergegenstand nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes feststellt. Das Finanzamt setzt durch Anwendung einer Steuermesszahl auf den Einheitswert den Steuermessbetrag fest. Dieser bildet die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer. Durch Anwendung von Hebesätzen wird der Jahresbetrag der Grundsteuer von der Stadtgemeinde Innsbruck errechnet.

Die aktuelle Vorschreibung beinhaltet jedoch auch eine rückwirkende Hebesatzerhöhung. „Damit kommt es zu einer unerwarteten Belastung für die Grundeigentümer“, stellt Andergassen beim Blick auf die aktuellen Bescheide fest.

„Es darf schon die Frage in den Raum gestellt werden, warum die Stadt nicht im Vorhinein über diese Vorgangsweise informiert“, zeigten sich die freiheitlichen Wirtschaftsvertreter einmal mehr über die Kommunikation von Bürgermeister Georg Willi verwundert. Christian Huber: „Auch in Sachen Abgaben brauchen die Betroffenen eine Planbarkeit, hier ist die Stadt Innsbruck und Bürgermeister Georg Willi einfach in einer Bringschuld. Vorschreibungen, die unerwartete und nicht unbeträchtliche Mehrbelastungen bringen sind in diesen Zeiten für alle Betroffenen ein Problem.“ Es wird sich zeigen, ob dieses Vorgehen einmal mehr zu zahlreichen Ansuchen auf Stundungen und Ratenzahlungen führen wird“, blicken Huber und Andergassen pessimistisch in die Zukunft.

Innsbruck nahm im Jahr 2018 an Grundsteuer A 12.007 Euro ein, bei der Grundsteuer B beliefen sich die Einnahmen hingegen auf 11.952.940 Euro. In Innsbruck ist an jährlicher Grundsteuer der fünffache Steuermessbetrag zu bezahlen. Die Grundsteuer wird aufgrund des Grundsteuergesetzes 1955, BGBl. Nr. 149/1955, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 104/2019, des Grundsteuerbefreiungsgesetzes 1987, LGBl. Nr. 64/1987, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 130/2013, und der Grundsteuerverordnung, Gemeinderatsbeschluss vom 22.11.2019, erhoben. 

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