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28. September 2022 | Innsbruck, FPÖ, Innenpolitik, Verkehr

Lassenberger: „Die 33. StVO-Novelle bringt nicht nur Rechte für Radfahrer, sondern auch Pflichten.“

FPÖ fordert städtische Aufklärungskampagne zu neuen Regelungen für Radfahrer.

Die mit 01.10.2022 in Kraft tretende 33. StVO-Novelle bringt viele Erleichterungen für Radfahrer. Ob wirklich alle konfliktfrei durchführbar sind bezweifelt Innsbrucks FPÖ-Vizebürgermeister Markus Lassenberger. Vor allem kritisch wird das Rechtsabbiegen auf Kreuzungen mit Rotlicht gesehen, aber auch das Nebeneinanderfahren von Radfahrern. Vor allem beim Nebeneinanderfahren gibt es einige Vorgaben die zu befolgen sind um auch wirklich Nebeneinanderfahren zu können. Schlussendlich sollte die Flüssigkeit des Verkehrs nicht in Mitleidenschaft gezogen werden.

Eine klare Verbesserung sieht der FPÖ-Vizebürgermeister bei einer Regelung betreffend des Verbotes des Vorbeifahrens an öffentlichen Verkehrsmitteln in Haltestellen. „Gerade in der Museumstraße, wo auf der Ausstiegsstelle der öffentlichen Verkehrsmittel ein Radfahrstreifen angebracht ist, ist es immer wieder zu brenzligen Situationen gekommen welche nun vermieden werden, weil das Vorbeifahren nur erlaubt ist, wenn die Türen des öffentlichen Verkehrsmittels geschlossen sind, und niemand mehr Aus- oder Einsteigen will. Hier ist definitiv eine kluge Sicherheitsmaßnahme in der Novelle integriert“, so Lassenberger, der darauf verweist, dass „die Radfahrer über diese wichtige sicherheitsrelevante Neuerung in der nächsten Ausgabe von Innsbruck Informiert in Kenntnis gesetzt werden.“

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