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Lassenberger & Huber: „Volle Aufklärung in Sachen Gastgarten-Causa von Bgm. Willi und StR Mag. Oppitz-Plörer gefordert, denn es gibt offensichtliche Ungereimtheiten.“

FPÖ und Freiheitliche Wirtschaft wollen volle Aufklärung über Gastgartenvergabe an das Altstadthotel Weisses Kreuz GmbH, welche auf die Dauer von vier Jahren erfolgen soll, entgegen der Gastgartenrichtlinie der Stadt.

Innsbrucks Freiheitliche wollen vollkommene Transparenz und alle Informationen rund um die Genehmigung des Gastgartens in der Herzog-Friedrich-Straße 31. FPÖ-Vizebürgermeister Markus Lassenberger: „Ein Aushebeln der bisher streng umgesetzten Gastgartenrichtlinie für einen Unternehmer kommt für uns nicht in Frage.“ Vollste Unterstützung erhält er dabei von Christian Huber von der Freiheitlichen Wirtschaft Tirol. „Die Gleichbehandlung der Gastronomieunternehmer in dieser Frage war bisher immer eine Selbstverständlichkeit.“ Der Gastgarten vor dem Haus Herzog-Friedrich-Straße 31 werde daher im kommenden Gemeinderat eine Rolle spielen. Auf die Tagesordnung kam dieser aufgrund eines Minderheitenvotums der Freiheitlichen im Stadtsenat, um Ungereimtheiten allen Gemeinderäten zugänglich zu machen. Auf der Tagesordnung steht: „Altstadthotel Weisses Kreuz GmbH: Zusage Grundüberlassung für die Dauer von längstens vier Gastgartensaisonen (2021 - 2024) für das Hotel Weißes Kreuz, Herzog-Friedrich-Straße 31“.


Für Lassenberger und Huber gibt es dabei einige offene Fragen. „In der Gastgartenrichtlinie ist klar geregelt, dass bei einem Erstansuchen die Genehmigung für ein Jahr erteilt wird. Warum soll in diesem Fall nicht nur eine Ausnahme, sondern vorab die Bewilligung auf vier Jahre erteilt werden?“, zeigt sich Lassenberger verwundert. „Wir haben viele Gastronomen in Sachen Gastgartengenehmigung begleitet und dabei auf die bestehenden Regelungen in der Richtlinie verwiesen“, merkt Huber an: „Warum diese Bestimmung urplötzlich eine ‚Kannbestimmung‘ sein sollte, ist mir unerklärlich.“


Volle Aufklärung fordern Lassenberger und Huber aber auch in der Angelegenheit des Geschäftslokals der Firma Einwaller im selbigen Gebäude, welches seit Monaten als Depot für den Onlinehandel des Unternehmens dient, im Juli aber wieder als normales Modegeschäft für Kundinnen und Kunden genützt werden soll: „Problematisch ist, dass der Geschäftslokalbetreiber, die Firma Einwaller, nun – laut dem vorliegenden Antrag im Innsbrucker Gemeinderat - überhaupt kein Einspruchsrecht gegen den Gastgarten haben soll, entgegen den Bestimmungen der aktuellen Gastgartenverordnung, welche ein Einspruchsrecht vorsieht“, so Lassenberger, der anfügt: „Überdies hat der Stadtsenat den Gastgartenwerber, Altstadthotel Weisses Kreuz GmbH, bereits mit den Gegenstimmen der FPÖ den größeren Gastgarten genehmigt obwohl die Zustimmung des Geschäftslokalbetreibers fehlte. “


Die freiheitlichen Wirtschaftsvertreter unter Obmann Winfried Vescoli sind darüber mehr als verwundert. „In der Richtlinie wird klar vorgegeben: Es bedarf der Zustimmung, der allenfalls sonst noch betroffenen Unternehmer vor dessen Haus bzw. Geschäft der Gastgarten eingerichtet werden soll. Ein Onlinehandel ist hier nicht als Ausschlussgrund angeführt.“


Vizebürgermeister Lassenberger kündigt für den bevorstehenden Gemeinderat nicht nur detaillierte Fragen zur Gastgarten-Causa an, sondern fordert von Bürgermeister Georg Willi und der zuständigen Stadträtin Mag. Christine Oppitz-Plörer vollkommene Transparenz in diesem Fall. „Individuelle Lösungen in Wirtschaftsfragen sind gut und recht, eine unangemessene Bevorzugung wird aber von unserer Seite aus nicht unterstützt.“

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