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11. Jänner 2021 | Innsbruck, FPÖ, Innenpolitik, Inneres

Möltner: „Willkür des grünen Bürgermeisters, Aufenthaltsräume entfernt, Magistratsbedienstete müssen nun ihre Pausen bei Minusgraden im Freien verbringen.“

AUF-Vorsitzender im Innsbrucker Stadtmagistrat fordert Anpassung des Gemeinde-Personalvertretungsgesetz an das Personalvertretungsgesetz des Bundes.

„Bürgermeister Georg Willi hat seit Beginn seiner Amtszeit die Grundsätze einer guten Zusammenarbeit zwischen der Personalvertretung und der Stadtführung außer Acht gelassen“, hält der AUF-Vorsitzende im Innsbrucker Stadtmagistrat, Bernhard Möltner, in einer Aussendung fest. „Als eine der ersten Amtshandlungen von Willi wurde eine Objektivierungsleitlinie für Personalbesetzungen eingeführt, welche den Personalvertretern ein Stimmrecht einräumte, aber sehr schnell wieder beendet wurde, weil die Personalvertretung nicht so abstimmte wie es sich der Bürgermeister erwartet hatte“, konkretisiert Möltner.

Der AUF-Vorsitzende konkretisiert: „Wenig später nun werden wichtige größere Aufenthaltsräume zu Büros umfunktioniert, obwohl in Zeiten von Corona Abstände einzuhalten sind, und es in der Winterzeit nicht sehr angenehm ist seine Pause im Freien zu verbringen, denn nicht alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Raucher. Und zuletzt wurden zu Ende des Jahres 2020, vor Einführung des Personaleinsatzplan, noch schnell ein paar A und B-Dienstposten im Umfeld des Bürgermeisters besetzt, die nicht notwendig gewesen wären.“ Möltner erinnert daran, dass diese Dienstposten es in der Vergangenheit nicht gebraucht hat, und sie wären und sind in anderen Dienststellen notwendiger.

„Vor allem die nun vakant werdende Stelle von Elmar Rizzoli ist umgehend auszuschreiben. Hier darf politisches Geplänkel nicht im Vordergrund stehen“, fordert Möltner, der hinzufügt: „Generell ist wenig Kommunikationswillen seitens des Bürgermeisters zu verspüren. Die Personalvertretung wird oft im letzten Moment von wichtigen Maßnahmen informiert und kann nicht mehr rechtzeitig reagieren. Das Gemeinde-Personalvertretungsgesetz gehört deshalb dringend novelliert bzw mehr an das Personalvertretungsgesetz des Bundes angepasst, um der Personalvertretung mehr Gehör zu verschaffen.“

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