„Mit seiner einseitigen und tendenziösen Berichterstattung hat es nun der ORF geschafft, dass die Staatsanwaltschaft Innsbruck, ein Ansuchen zur Aufhebung der Immunität der Abgeordneten Kofler eingebracht hat. Wiederum ist die einseitige und tendenziöse Berichterstattung kausal für das Tätigwerden der Staatsanwaltschaft. Statt sich um die wichtigen Probleme in diesem Land zu kümmern, versteift sich der politische Gegner, im konkreten Fall, die Grünen, die SPÖ und die Neos, auf eine derartige Auseinandersetzung. Allfälligen Ermittlungen sieht die Abgeordnete gelassen entgegen, sie hat sich nichts strafrechtlich relevantes vorzuwerfen.
Bevor die Medien, beziehungsweise der politische Gegner wieder zu einer Vorverurteilung ansetzt, ist klar auszuführen, dass es die Verpflichtung der Staatsanwaltschaft ist, bevor sie überhaupt Ermittlungen einleitet, ein derartiges Ansuchen zu stellen. Dies kommt sehr oft vor und endet in den überwiegenden Fällen mit Einstellungen, so wird es auch in diesem Fall sein. Angesichts der Faktenlage in diesem Fall hätte es aber auch gleich zu einer Einstellung kommen sollen. Ein Like ist, auch nunmehr im strafrechtlichen Sinn, nicht automatisch als Zustimmung zu werten.“